Hinweise des LfDI zur Nutzung von Microsoft 365 durch Schulen

Hinweise des LfDI zur Nutzung von Microsoft 365 durch Schulen - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

LfDI erwartet von Schulen, dass sie Schüler_innen bis zu den Sommerferien 2022 Alternativen zum Cloud-Dienst MS 365 für den Schulbetrieb anbieten
Ab dem kommenden Schuljahr ist die Nutzung von MS 365 an Schulen zu beenden oder deren datenschutzkonformer Betrieb ist von den verantwortlichen Schulen eindeutig nachzuweisen.

Für mich stellt sich die Frage wie Ihr mit der Erwartung vom LfDI umgehen?

PS: :sleepy: Ganz viel kraft und gutes gelingen an die Admins / Medienkoordinatoren wo das ganze Rückabwickeln müssen!

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Mich stört auch diese ominöse Zahl von 40 Schulen, auf die der LfDI nun direkt zugehen will.
Unabhängig von der Frage, ob es da quasi eine „schwarze Liste mit Schulen“ gibt, stellt sich hier die Frage, wie das gehen soll. So kurz vor den Sommerferien, die Schulen kräftemäßig am Anschlag und die Abschlussprüfungen kommen erst noch.
Fragen über Fragen…

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Hallo zusammen,
uns treibt auch die Frage um, welche Alternativen (nicht nur aufgrund der kurzen Zeitfenster) sinnvoll sind.
Kommerzielle Anbieter wie iServ finden nun Gehör bei den Schulleitungen. Die Erwartungshaltung steigt, dass der Schulträger diese (kostenpflichtige) Alternative einführt.
Wie sind die Erfahrungen allerseits mit iServ und anderen Produkten wie itlearning, moodle, bigbluebutton…?

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Hallo zusammen,

mich würde in diesem Zusammenhang auch interessieren, was bei der Nutzung von Office erlaubt ist - insbesondere bei lokalen Installationen oder auf iPads.

So lange keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden ist sicherlich alles ok.

Was ist aber mit einer lokalen Office-Installation, die ich mit Hilfe eines Abos lizensiere. Darf ich diese für personenbezogene Daten nutzen?

Viele Grüße

2021-04-23_Empfehlung_LfDI.pdf (2,7 MB)

Mtte Oktober 2020 legte das KM eine ergänzte und erheblich überarbeitete Version der
DSFA vor und teilte mit, dass es auf dieser Basis im Rahmen eines Pilotbetriebs die
Praxistauglichkeit von MS 365 für den Schulbetrieb testen möchte. Auch die überarbeitete
DSFA betrachtete nur einen eingeschränkten Umfang des Produkts. Insbesondere
wurden ausdrücklich nur die Web-Versionen und weder Android- und iOS-Apps noch
Desktop-Versionen mit einbezogen. Auch sah die DSFA nicht vor, dass die Schülerinnen
und Schüler einen Account bekämen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine DSFA nur zu den Risiken nur mit Accounts
für Lehrerinnen und Lehrer und zu einem Dienst mit stark eingeschränkter Funktionalität
(z.B. ohne Apps und Desktopanwendungen) vorliegt, deren vorgeschlagene
Maßnahmen zur Risikominderung zudem teilweise von zweifelhafter Wirksamkeit sind.
Hier sind trotzdem noch wichtige Fragen und damit Risiken ungeklärt. Die Einbeziehung
von Schülern wird von den Lehrern stark nachgefragt. Eine digitale Bildungsplattform
ohne Schüler erscheint nicht sonderlich wirkungsvoll.

Ich habe leider keine direkte Antwort darauf aber evtl. hilft das Ihnen weiter :slight_smile:

Liebe alle,

es scheint so, dass hier Infos nur sehr lückenhaft aus dem KM kamen, so hat wohl hat Staatssekretärin Boser bestätigt, dass nur Schulen, an denen es Beschwerden gab, sich um Alternativen bemühen sollen.

Voraussetzend, dass meine Infos so stimmen, ist es schon sehr befremdlich, dass „externe“ hier für Klarheit sorgen müssen. So hat der BLV-Vorsitzende, Thomas Speck, wohl folgende Mail verschickt:

Hier seine eMail und die PM des KM:

Betreff: Doch keine pauschale Untersagung von MS 365 laut KM

Sehr geehrte Schulleitungen,

der Landesdatenschutzbeauftragte kündigte zunächst an, dass Schulen die MS 365 nutzen, auf Nachfrage seiner Behörde die datenschutzkonforme Verwendung nachweisen müssen. (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/nutzung-von-ms-365-an-schulen/). Der BLV reagierte unmittelbar und äußerte große Zweifel, ob die Ressourcen des Kultusministeriums ausreichen, um die Schulen bei ihrer Nachweispflicht zu MS 365 oder der Einrichtung eines Alternativsystems zu unterstützen. Der geplante Zeitraum wäre viel zu kurz gewesen. Unsere Pressemitteilung finden Sie unter blv-bw.de.

Inzwischen hat das Kultusministerium reagiert und mit einer eigenen Pressemitteilung klargestellt, dass es keine pauschale Untersagung von MS 365 geben wird, sondern der LfDI nur auf Schulen zugehen wird, bei denen ihm Beschwerden zugehen. Der ganze Vorgang ist mehr als ärgerlich, weil er zu großer Verunsicherung an den Schulen geführt hat. Anscheinend hat wohl auch die klarstellende Mitteilung des Kultusministeriums noch nicht alle Schulen erreicht. Daher finden Sie diese hier noch einmal unten im Anschluss an diese E-Mail.

Lange schon hätte man den konkreten Einsatz von MS 365 an ausgewählten Schulen z.B. IT-Schulen prüfen können. In der Vergangenheit gab es konkrete Angebote beruflicher Schulen, um als Musterschulen ihr ausgefeiltes Nutzungskonzept inklusive MS 365 von externen Sachverständigen vor allem auch im Bereich Datenschutz zertifizieren zu lassen. Genauso wie sich mittelständische Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzes zertifizieren lassen, muss ein solches Verfahren mit externen Dienstleistern auch für berufliche Schulen möglich sein. Es kann nicht sein, dass am Ende Schulleitungen und Administratoren alleine da stehen. Zur Erfüllung unseres Bildungsauftrages brauchen wir Open-Source-Produkte und Lizenzsoftware. Unsere Schulen müssen beides verwenden können!

Ich hoffe, dass Ihnen diese Information weiterhilft und wünsche Ihnen in diesen turbulenten Zeiten alles Gute.

Viele Grüße

Thomas Speck

Vorsitzender


WORTLAUT DER STELLUNGNAHME DES KULTUSMINISTERIUMS:

Di 26.04.2022 17:23

Von: Kultusministerium (Pressestelle) <pressestelle@km.kv.bwl.de>

Stellungnahme des Kultusministeriums zur Diskussion um die Nutzung von Microsoft 365 an Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Diskussion um die Nutzung von Microsoft 365 an Schulen nimmt das Kultusministerium wie folgt Stellung:

Entsprechend der Vereinbarung mit dem Kultusministerium aus dem vergangenen Schuljahr hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg angekündigt, dass er auf Schulen zugehen wird, bei denen ihm Beschwerden gegen die Nutzung des Cloud-Dienst Microsoft 365 oder Microsoft Teams vorliegen, und sie darum bitten, einen Plan vorzulegen, um auf Alternativen umzusteigen oder den datenschutzkonformen Einsatz nachzuweisen. Es geht also nicht um eine pauschale Untersagung der Microsoft-Produkte. Das Kultusministerium legt Wert darauf, dass der jeweilige Einzelfall genau betrachtet wird und die Beratung der Schulen im Vordergrund steht.

Das Kultusministerium stellt über die Digitale Bildungsplattform allen Schulen in Baden-Württemberg die notwendigen Anwendungen und Dienste bereit, die sie für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung für Unterricht benötigen. Dies sind neben dem Messengerdienst Threema, den über 46.500 Lehrkräfte nutzen, in erster Linie die vom LfDI erwähnten Lernmanagementsysteme Moodle und itslearning. Rund 2.500 Schul-Instanzen bestehen auf Moodle, für itslearning haben sich bereits knapp 1.100 Schulen entschieden.

Sowohl Moodle als auch itslearning werden sehr gut angenommen und in beide Systeme ist die Videokonferenzlösung Big Blue Button integriert. Zusätzlich ist in itslearning das Open-Source-Officepaket Collabora eingebunden, für Moodle ist die Bereitstellung von Collabora in Vorbereitung. Das heißt: Soweit Schulen MS 365/Teams als Lernmanagementsystem einsetzen, stehen diesen mit den Lernmanagementsystemen itslearning und Moodle leistungsfähige Alternativen zur Verfügung.

Für den Einstieg zur Nutzung der beiden Lernmanagementsysteme hat das Kultusministerium zahlreiche Fortbildungen, Informations- und Unterstützungsangebote des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL - https://lehrerfortbildung-bw.de/st_digital/elearning/moodle/& https://lehrerfortbildung-bw.de/st_digital/itslearning/) und des Landesmedienzentrums (LMZ – https://www.lmz-bw.de/statische-newsroom-seiten/unterstuetzungsangebote-zum-fernlernen/anleitungen-und-schulungen-zur-nutzung-von-moodle/) bereits in der Vergangenheit angeboten und bietet dies auch weiterhin an. Für beide Lernmanagementsysteme gibt es auch Ansprechpartner in der Kultusverwaltung, die bei der Einführung der Angebote unterstützen. Somit ist die Kritik des Philologenverbandes, das Kultusministerium würde Schulen nicht beim Ein- oder Umstieg unterstützen, schlicht falsch.

Gerne würde das Kultusministerium das Lernmanagementsystem itslearning auch den Gymnasien in Baden-Württemberg zur Verfügung stellen, hier steht allerdings die Zustimmung des Hauptpersonalrats für die Gymnasien noch aus, während die Hauptpersonalräte der anderen Schularten dem Einsatz der Software, die auch der LfDI als Alternative aufzählt, bereits zugestimmt haben.

Weitere Produkte im Zusammenhang mit unserer modularen, digitalen Bildungsplattform sind gerade in Vorbereitung, wie ein Identitätsmanagement welches einen vereinfachten Zugriff auf die zur Verfügung stehenden Module bietet, sowie einem digitalen Arbeitsplatz für Lehrkräfte. Hier ist der LfDI eng eingebunden damit am Ende ein datenschutzkonformes Angebot zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Pressestelle

KM_Mailsignatur

2021-09-13-Rückenwind_freigestellt

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MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG

Pressestelle

Thouretstraße 6

70173 Stuttgart

Telefon +49 711 279-2520

Telefax +49 711 279-2550

pressestelle@km.kv.bwl.de

www.km-bw.de

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Hallo ihr alle!

Ich bin aktuell ziemlich müde ob der ganzen Diskussionen. Wir nutzen m365, wir möchten es auch weiter nutzen, wir haben auch unsere Eltern intensiv über m365 und auch die Probleme seitens des Datenschutzes hingewiesen und auch Alternativen angeboten. Keiner wollte das.

Daher sind wir auf der Suche das Ganze LfDI konform zu machen. Ich möchte euch gerne meine Idee bzw. Planungsstand mitteilen, freue mich über konstruktive Rückmeldungen. Von einem pauschalen „geht nicht“ habe ich wirklich genug. Ich bin kein IT’ler, daher entschuldigt bitte ggf. die nicht ganz konforme Fachsprache.

Wir arbeiten gerade mit zwei Firmen an folgender Umsetzung. Wir werden einen virtuellen Server aufbauen. Dort läuft ein Identifikationsmanagement. Alle Nutzer melden sich dort an, der Server anonymisiert die Anmeldungen und sendet eine anonymisierte Anmeldung an Microsoft. Da wir A3 Lizenzen haben und folglich alle Apps auf den Geräten und nicht im Browser laufen können - OneDrive ist gerade noch die kleine Krücke, an deren Lösung gearbeitet wird - werden also keine personenbezogenen Daten weitergeleitet und auch ggf. abfließende Meta-Daten sind nicht zuzuordnen.

Soweit unser Plan. Wie gesagt, wir stehen gerade am Anfang, sobald ich genaueres habe, z.B. Datenschutzfolgeabschätzung, gebe ich das gerne weiter und hoffe einfach, dass ihr mir jetzt nicht gleich sagt, dass das nicht geht, weil…

Zumindest der hessische Datenschutzbeauftragte scheint damti leben zu können.

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Das klingt sehr spannend und vielversprechend!

Aber warum ist unser Dienstherr nicht in der Lage, genau sowas für alle Schulen zu bewerkstelligen? Muss da echt jede Schule selbst was klöppeln?
Was für ein volkswirtschaftlicher Supergau :flushed:
Aber Lehrer(über)stunden kosten ja nix :face_with_symbols_over_mouth:

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Vielleicht wurde das auch schon probiert. Ich hatte es mal mit Armbruster drüber, da hatte ich nicht den Eindruck, dass es bekannt ist.

Aus meiner Sicht wurde vei Microsoft, wie auch itslearning, versucht das System an sich anzupassen. Jemanden drittes einzuspannen war/ist da vermutlich nicht vorgesehen.

Schauen wir mal…