Liebe alle,
es scheint so, dass hier Infos nur sehr lückenhaft aus dem KM kamen, so hat wohl hat Staatssekretärin Boser bestätigt, dass nur Schulen, an denen es Beschwerden gab, sich um Alternativen bemühen sollen.
Voraussetzend, dass meine Infos so stimmen, ist es schon sehr befremdlich, dass „externe“ hier für Klarheit sorgen müssen. So hat der BLV-Vorsitzende, Thomas Speck, wohl folgende Mail verschickt:
Hier seine eMail und die PM des KM:
Betreff: Doch keine pauschale Untersagung von MS 365 laut KM
Sehr geehrte Schulleitungen,
der Landesdatenschutzbeauftragte kündigte zunächst an, dass Schulen die MS 365 nutzen, auf Nachfrage seiner Behörde die datenschutzkonforme Verwendung nachweisen müssen. (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/nutzung-von-ms-365-an-schulen/). Der BLV reagierte unmittelbar und äußerte große Zweifel, ob die Ressourcen des Kultusministeriums ausreichen, um die Schulen bei ihrer Nachweispflicht zu MS 365 oder der Einrichtung eines Alternativsystems zu unterstützen. Der geplante Zeitraum wäre viel zu kurz gewesen. Unsere Pressemitteilung finden Sie unter blv-bw.de.
Inzwischen hat das Kultusministerium reagiert und mit einer eigenen Pressemitteilung klargestellt, dass es keine pauschale Untersagung von MS 365 geben wird, sondern der LfDI nur auf Schulen zugehen wird, bei denen ihm Beschwerden zugehen. Der ganze Vorgang ist mehr als ärgerlich, weil er zu großer Verunsicherung an den Schulen geführt hat. Anscheinend hat wohl auch die klarstellende Mitteilung des Kultusministeriums noch nicht alle Schulen erreicht. Daher finden Sie diese hier noch einmal unten im Anschluss an diese E-Mail.
Lange schon hätte man den konkreten Einsatz von MS 365 an ausgewählten Schulen z.B. IT-Schulen prüfen können. In der Vergangenheit gab es konkrete Angebote beruflicher Schulen, um als Musterschulen ihr ausgefeiltes Nutzungskonzept inklusive MS 365 von externen Sachverständigen vor allem auch im Bereich Datenschutz zertifizieren zu lassen. Genauso wie sich mittelständische Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzes zertifizieren lassen, muss ein solches Verfahren mit externen Dienstleistern auch für berufliche Schulen möglich sein. Es kann nicht sein, dass am Ende Schulleitungen und Administratoren alleine da stehen. Zur Erfüllung unseres Bildungsauftrages brauchen wir Open-Source-Produkte und Lizenzsoftware. Unsere Schulen müssen beides verwenden können!
Ich hoffe, dass Ihnen diese Information weiterhilft und wünsche Ihnen in diesen turbulenten Zeiten alles Gute.
Viele Grüße
Thomas Speck
Vorsitzender
WORTLAUT DER STELLUNGNAHME DES KULTUSMINISTERIUMS:
Di 26.04.2022 17:23
Von: Kultusministerium (Pressestelle) <pressestelle@km.kv.bwl.de>
Stellungnahme des Kultusministeriums zur Diskussion um die Nutzung von Microsoft 365 an Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Diskussion um die Nutzung von Microsoft 365 an Schulen nimmt das Kultusministerium wie folgt Stellung:
Entsprechend der Vereinbarung mit dem Kultusministerium aus dem vergangenen Schuljahr hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg angekündigt, dass er auf Schulen zugehen wird, bei denen ihm Beschwerden gegen die Nutzung des Cloud-Dienst Microsoft 365 oder Microsoft Teams vorliegen, und sie darum bitten, einen Plan vorzulegen, um auf Alternativen umzusteigen oder den datenschutzkonformen Einsatz nachzuweisen. Es geht also nicht um eine pauschale Untersagung der Microsoft-Produkte. Das Kultusministerium legt Wert darauf, dass der jeweilige Einzelfall genau betrachtet wird und die Beratung der Schulen im Vordergrund steht.
Das Kultusministerium stellt über die Digitale Bildungsplattform allen Schulen in Baden-Württemberg die notwendigen Anwendungen und Dienste bereit, die sie für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung für Unterricht benötigen. Dies sind neben dem Messengerdienst Threema, den über 46.500 Lehrkräfte nutzen, in erster Linie die vom LfDI erwähnten Lernmanagementsysteme Moodle und itslearning. Rund 2.500 Schul-Instanzen bestehen auf Moodle, für itslearning haben sich bereits knapp 1.100 Schulen entschieden.
Sowohl Moodle als auch itslearning werden sehr gut angenommen und in beide Systeme ist die Videokonferenzlösung Big Blue Button integriert. Zusätzlich ist in itslearning das Open-Source-Officepaket Collabora eingebunden, für Moodle ist die Bereitstellung von Collabora in Vorbereitung. Das heißt: Soweit Schulen MS 365/Teams als Lernmanagementsystem einsetzen, stehen diesen mit den Lernmanagementsystemen itslearning und Moodle leistungsfähige Alternativen zur Verfügung.
Für den Einstieg zur Nutzung der beiden Lernmanagementsysteme hat das Kultusministerium zahlreiche Fortbildungen, Informations- und Unterstützungsangebote des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL - https://lehrerfortbildung-bw.de/st_digital/elearning/moodle/& https://lehrerfortbildung-bw.de/st_digital/itslearning/) und des Landesmedienzentrums (LMZ – https://www.lmz-bw.de/statische-newsroom-seiten/unterstuetzungsangebote-zum-fernlernen/anleitungen-und-schulungen-zur-nutzung-von-moodle/) bereits in der Vergangenheit angeboten und bietet dies auch weiterhin an. Für beide Lernmanagementsysteme gibt es auch Ansprechpartner in der Kultusverwaltung, die bei der Einführung der Angebote unterstützen. Somit ist die Kritik des Philologenverbandes, das Kultusministerium würde Schulen nicht beim Ein- oder Umstieg unterstützen, schlicht falsch.
Gerne würde das Kultusministerium das Lernmanagementsystem itslearning auch den Gymnasien in Baden-Württemberg zur Verfügung stellen, hier steht allerdings die Zustimmung des Hauptpersonalrats für die Gymnasien noch aus, während die Hauptpersonalräte der anderen Schularten dem Einsatz der Software, die auch der LfDI als Alternative aufzählt, bereits zugestimmt haben.
Weitere Produkte im Zusammenhang mit unserer modularen, digitalen Bildungsplattform sind gerade in Vorbereitung, wie ein Identitätsmanagement welches einen vereinfachten Zugriff auf die zur Verfügung stehenden Module bietet, sowie einem digitalen Arbeitsplatz für Lehrkräfte. Hier ist der LfDI eng eingebunden damit am Ende ein datenschutzkonformes Angebot zur Verfügung steht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle
KM_Mailsignatur
2021-09-13-Rückenwind_freigestellt
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