Filme im Unterricht mit FSK-Empfehlung

Liebes Forum,

gibt es offizielle Regelungen zur FSK-Einstufung im Unterricht?

Da es sich beim Zeigen von Filmen im Unterricht nicht um eine öffentliche Vorführung im Sinne des Jugendschutzgesetztes handelt, greift Paragraf 11 nicht.

Kann von der FSK-Empfehlung abgewichen werden? Z.B. wenn der Inhalt didaktisch und pädagogisch verarbeitet wird, z.B. wenn die Diskrepanz zwischen FSK-Empfehlung und tatsächlichem Alter gering ist, z.B. wenn die Eltern informiert wurden und einverstanden sind.

Viele Grüße, Florian

Ich bin auch kein Jurist, kann damit leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Das Jugendschutzgesetz greift hier auch nach meiner Einschätzung nicht, da es sich auf öffentliche Aufführungen bezieht. Grundsätzlich empfehlen wir, sich an der FSK-Empfehlung zu orientieren. Trotzdem kann eine Lehrkraft in einem konkreten pädagogisch begründeten Einzelfall von der FSK-Empfehlung abweichen. Es empfiehlt sich das vorher mit der Schulleitung abzustimmen und gegenüber den Eltern zu kommunizieren.

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Bei der FSK gibt es dazu Informationen:
"Die Alterfreigaben sind auch für schulische Veranstaltungen verbindlich, es kann aber in Einzelfällen davon abgewichen werden. Die Ausnahmeregelung ist eng auszulegen. Nicht jede Auseinandersetzung mit indizierten Materialien, die pädagogisch begründet und sinnvoll erscheint, ist zulässig. Während in Bezug auf politische und historische Inhalte die so genannte Sozialadäquanzklausel eine Auseinandersetzung auch mit verfassungswidrigen, extremistischen Inhalten erlaubt, dürfen indizierte und pornografische Inhalte nicht zugänglich gemacht werden. Auch Filme, die nicht oder mit „ab 18/Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnet sind dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden, mit Ausnahme personensorgeberechtigter Personen (z.B. Eltern).

Der Filmeinsatz im Unterricht ist möglich, wenn der Film im Klassenverband gezeigt wird und in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterrichtsstoff steht, also Vor- und Nachbereitung selbstverständlich sind, alle Teilnehmer/innen einverstanden sind, dass von der Alterskennzeichnung abgewichen wird, besonders problematische Szenen vorher angekündigt werden, die Schulleitung informiert ist und bei größeren Projekten und größerer Abweichung von der Alterskennzeichnung das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt wird."

Wörtliches Zitat aus: http://www.fsk.de/?seitid=1255&tid=473

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Danke! Es wäre toll, wenn diese Infos irgendwo im Landeskontext zu finden wären (LMZ, lehrerfortbildung-bw, …).

Viele Grüße, Florian