FWU 4 Rahmenvertrag: Kosten und Inhalte neu definiert?

Hallo zusammen,

eine vielleicht nicht alltägliche Frage hier im Forum:

Bei anstehenden Verlängerungen des FWU Rahmenvertrags (alternativ oder auch OVS), aktuell scheinbar in der Fassung FWU 4, werden die Anzahl der Mitarbeiter jetzt als „qualifizierte Nutzer“ gezählt. Demnach müssen in der Anzahl alle Lehrkräfte, Ausnahme u.U. Referendare, angegeben werden.
Kann das jmd. so bestätigen? Das war früher anders.

In diesem Zusammenhang auch die Frage, ob in Verbindung mit FWU 4 dann auch die Nutzung von O365 durch Lehrkräfte möglich ist, ohne weitere Lizenzen dafür erwerben zu müssen? D.h. Nutzung auf Geräten zu Hause, mobilen Geräten etc.
Oder müssen für O365 weitere Lizenzen erworben werden, die NICHT über den FWU 4 laufen können?

Danke und Grüße

Hallo,

wir nutzen den FWU2 Vertrag, aber auch in diesem mussten doch alle vollbeschäftigen Lehrkräfte angegeben werden. Vollbeschäftigt war dabei so definiert, dass eigentlich auch alle Teilzeitkräfte unter die Definition vielen.
Bereits im FWU2 Vertrag gibt es das Student und Teacher Benefit Programm, dass die Nutzung von O365 Apps auf mehreren Geräten ermöglicht, ohne weitere Lizenzen kaufen zu müssen. Die Lizenzen kann ich im Admin Center vergeben. Früher war auch eine Selbstregistrierung mit Domain-Prüfung für Lehrkräfte möglich. Ob die noch geht, weiß ich derzeit nicht.
Wenn ich die Infos bei Microsoft zu FWU 4 lese, scheint sich das nicht geändert haben. Aber die Auskunft von einem Händler ist sicher zuverlässiger.

Hallo,

ich kann auch bestätigen, dass man beim FWU2 Vertrag eigentlich auch alle Teilzeitkräfte zählten musste, da die Grenze zum „nicht-zählen“ sehr, sehr niedrig lag.

Um Word/Excel/PPT auf iPads zu nutzen muss man zusätzlich auf das „Student und Teacher Benefit“ Programm zurückgreifen, da man beim FWU Vertrag keine mobilen Lizenzen bekommt. Die Anzahl der „Teacher-Benefit“ Lizenzen entspricht dann auch denen des FWU Vertrags (zumindest bei uns).

Die Beratung bezüglich der Lizenzen war bei unserem Großhändler immer sehr gut. Die haben immer geduldig alle Fragen beantwortet, weil es teilweise doch recht verwirrend ist.

viele Grüße
Manuel

Danke für die Antworten! Das macht es für mch ein wenig durchsichtiger.
Demnach kann man sich entscheiden, welche Fassung des FWU Rahmenvertrags man sich anschließt? Es muss nicht immer zwingend die aktuellste Fassung sein, die man berücksichtigen muss?

… weil es teilweise doch recht verwirrend ist.

Warum bloß? :upside_down_face: :wink: