Und nicht zuletzt habe die Schule in der Bevorzugung von Apple-Technik auch gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. „Ein solcher Rechtsbruch“ dürfe nicht durch öffentliche Mittel unterstützt werden, so die Richter.
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Und nicht zuletzt habe die Schule in der Bevorzugung von Apple-Technik auch gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. „Ein solcher Rechtsbruch“ dürfe nicht durch öffentliche Mittel unterstützt werden, so die Richter.
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