folgendes Problem: Ein Dienst iPad ist beschädigt. Fahrlässigkeit und Vorsatz kann ausgeschlossen werden. Garantiefall liegt nicht vor (Software etc.).
Zentrale Fragestellung: Muss die Kollegin/ der Kollege für den Tausch selber aufkommen? Tritt seine Haftpflichtversicherung ein? Muss das Land die Kosten übernehmen?
Bei uns hat die Kollegin den Schaden bei der eigenen Haftpflichtversicherung eingereicht. 1x war es ein iPad-wurde ersetzt und bei einer anderen Kollegin der ApplePencil-wurde auch ersetzt.
„…. greift in den meisten Fällen die „Amtshaftung“ – das Land steht für den Schaden gerade. Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer haften demnach „nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen“. Entsprechende Vorschriften gelten auch für Lehrkräfte, die beim Land angestellt sind.“
Quelle:
Keine Privathaftpflicht oder Versicherung durch den Schulträger nötig.