ich habe folgende Empfehlungen ans Kollegium geschickt. Habe ich irgendwo einen Denkfehler? Oder fehlen noch Punkte, die man ergänzen sollte/könnte? Vielen Dank!
Threema Work ist in der jetzigen Form für uns NUR die kostenlose Lizenz. Die hilfreichen Zusatzfunktionen stehen den Dienststellen nicht zur Verfügung.
Wer Threema bereits „privat“ hat, braucht Threema Work z.Z. nicht bzw. braucht es nur, wenn man private/dienstliche Kommunikation trennen möchte.
Wer Threema bereits „privat“ hat, kann die App einfach weiterbenutzen. Es gibt jetzt einfach viel mehr Kolleg:innen, die eine Threema ID haben (theoretisch alle Lehrkräfte und Referendare).
Threema ersetzt nicht die dienstliche E-Mail, kann aber ein guter, schneller Weg für eilige oder kleine Informationen sein („Ruf mich mal an“, „Wer hat das mitgenommen?“, „Bist Du heute vor Ort?“, „Bitte dringend mal in die Mail schauen“, …)
Da es z.Z. keine Gesamtliste der Lehrkräfte gibt, nicht einmal eine Gesamtliste der Dienststelle, würde ich alle bitten, ihre Threema ID (wer jetzt zwei hat, bitte eine auswählen – siehe 2.) an das Sekretariat zu schicken, damit wir zumindest intern eine Liste erstellen und zur Verfügung stellen können. Wer das nicht möchte, ist dazu natürlich nicht verpflichtet. Die dienstliche E-Mail ist Pflicht. Der dienstliche Messenger nur ein hilfreiches (und jetzt kostenloses) Angebot.
Hier würde ich vielleicht noch ein bisher nicht einfügen, mal sehen, was da noch kommt. Und je mehr KollegInnen jetzt schon Threema Work installieren, umso leichter wird es später.
In diesem Punkt (und bei Punkt 3) habe ich meinem Kollegium empfohlen, Threema Work grundsätzlich zusätzlich zu installieren, weil ich auch eine Liste mit allen Threema IDs erstelle, und dann kann jeder einfach seine Work ID verwenden und gibt nicht seine „private“ ID allen KollegInnen preis (bzw. muss darüber nicht nachdenken).
Sonst sind deine Punkte ein gute Zusammenfassung der Diskussionen der letzten Tage
Ist das vom Datenschutz her ok? Bei den E-Mails ist es ja so, dass man für dienstliche Zwecke aus Gründen des Datenschutzes seine dienstliche E-Mail-Adresse verwenden muss. Vor allem beim Kontakt mit Eltern und Schülern. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass das hier eine große Rolle spielt, da es sich bei den Threema-IDs ja nicht um personalisierte Daten handelt.
Trotzdem wäre es gut zu wissen, ob man auch mit seiner privaten Threema-ID dienstlich Eltern oder Schüler kontaktieren dürfte.
Es wäre schön, wenn es dazu eine offizelle Aussage gäbe. Laut FAQ können „Threema und Threema Work […] miteinander kommunizieren. Die Sicherheit ist identisch.“ Laut Nutzungsbedingungen ist die „Verwendung des Messengers Threema in der vom Land bereitgestellten Variante […] für dienstliche Zwecke der Nutzungsberechtigten erlaubt.“ Es kann ja nicht um die Trennung der Daten gehen, weil dienstliche IDs automatisch in der privaten Variante auftauchen und umgekehrt. Und wenn die Sicherheit gleich ist, sehe ich keinen Unterschied zwischen den beiden Versionen. Aber wie gesagt, wenn das jemand verbindlich beantworten könnte, wäre das großartig.
Was den Kontakt mit Eltern und Schülern anbelangt, sind die FAQ nebelig. Da steht weder ja noch nein, sondern „dass die etwaige Kommunikation der Lehrkräfte mit Schülerinnen und Schülern oder deren Erziehungsberechtigten in der Verantwortlichkeit der jeweiligen Schule liegt.“
Zwar wird hier deutlich, dass wir mit Threema-Work mit Eltern und Schülern kommunizieren dürfen, welche die Consumerversion von Threema haben, aber ob wir auch mit einer Consumerversion arbeiten dürfen, weil wir die uns bspw. vor einiger Zeit schon zugelegt haben, wird daraus nicht ersichtlich. Wie gesagt, eigentlich dürfte es egal sein. Weil mein Gegenüber jeweils nur einer Threema-ID schreibt. Aber Klarheit wäre hier angebracht.
Ich finde es traurig, dass wir hier Tweets einzelner Beamter interpretieren müssen - v.a. bei einem so sensiblen juristischen Thema. Bitte, bitte, bitte eine klare Ansage zur Threema (normal) und zur Kommunikation mit Eltern/Schülern! Danke!
Und bitte, bitte auch den Zusatz „liegt im Verantwortungsbereich“ der Schule klären bzw. erläutern. Wofür sind wir Schule genau verantwortlich und vor allem, wie können wir dieser Verantwortung nachkommen?
Würde ich so nicht sagen. Threema Work bietet eine Feierabendfunktion und die Möglichkeit der Umfrage. Das bietet das „normale“ Threema meines Wissens nach nicht.
Die Umfrage geht auch im privaten Threema. Die Feiertagsfunktion habe ich mittlerweile auch weitergegeben, aber sie ist noch nicht für alle Betriebssysteme verfügbar.
Sicher braucht jede/r eine berufliche Version (= Work).
Ein Arbeitgeber muss einem Beschäftigten nach z. B. Ausscheiden die Kommunikation „entziehen“ können. Das ist/war bei beruflichen Emails „normal“ , da hat man sich keine Gedanken über den weiteren Verbleib der Emails gemacht.
Eine Vermischung von privaten und beruflichen Accounts würde wohl solche Blüten treiben (müssen) wie die leidige „Nutzung von privaten DV-Geräten für den dienstlichen Gebrauch“.
Deshalb NEIN, keine Vermischung.
Work oder Edu beruflich, mit SuS ohne Adressbuch-sync, Kontrollbereich der Schule/KM,
Home (grün) für mich privat, mit Adressbuch-sync - meine Kontrolle