Was kann man als Lehrer jetzt in Threema machen?

Hallo,

mir ist noch nicht ganz klar, warum ich meinem Kollegium jetzt Threema ans Herz legen soll.

Was ist jetzt möglich, was nicht vorher schon per Email möglich war?

Ich finde es mometan sowieso schwierig einen einheitlichen Kommunikationskanal zu haben. Jetzt soll ich einen weiteren öffnen, der aber wieder nicht alle Beteiligten einbezieht?

Danke

Hallo Lehrer Specht,
im Gegensatz zur Dienst-E-Mail kann man Threema nicht verpflichtend machend. Bei der Dienst-E-Mail kann man schwierigen Kollegen ja sagen, dass sie die PCs in der Schule nutzen müssen, um mindestens einmal am Werktag die E-Mail abzurufen. Das geht bei Threema nicht. Es ist ja auch explizit für uns Lehrer freiwillig.
Ich arbeite auch viel lieber mit E-Mail, weil ich am PC viel schneller schreiben kann. Das gilt allerdings für viele junge Kollegen nicht. Ich glaube, das mit dem Messenger wird noch wachsen. Alles was verbindlich und wirklich wichtig ist, wird wohl eine Zeit lang noch über E-Mail laufen müssen.
Schneller, informeller Austausch in kleinen Fachgruppen etc. wird aber sicher von Threema profitieren, so etwa wie „hey, liebe Biologen, wer von euch hat das Augenmodell versteckt? Ich brauche es morgen.“

Hallo,

mein großer Vorteil als stellv. Schulleiter ist, dass ich (vor allem die jüngeren KollegInnen) wesentlich schneller erreiche, da sind die Push Notifications Gold wert. Zudem sehe ich, sofern nicht abgeschaltet, ob meine Nachricht gesehen wurde oder noch nicht.

Dabei geht es mir nicht um die Kontrolle oder einen Zwang für die KollegInnen, sondern um die Vereinfachung meiner Arbeit. Beispiel: ein Kollege meldet sich morgens krank, ich könnte dadurch einen anderen Unterricht vom Nachmittag in den Vormittag ziehen, der Kollege ist aber vormittags nicht in der Schule. Ich schreibe ihm eine Nachricht und sehe, ob er die Nachricht gesehen hat. Falls nicht, muss ich ihn nicht stören, sondern plane einfach anders. Falls ja, kann er sich schnell und einfach von überall bei mir melden.
Oder ich schreibe einem Kollegen „nur“ eine Info, auf die er nicht antworten muss. Dann sehe ich direkt, ob er die Info gesehen hat und erspare ihm die Antwort-Mail.
Und und und…

Ist es nicht verwirrend, wenn du überlegen mußt, auf welchem Kanal erreiche ich Person X, über Threema oder lieber per Mail?

Ich zögere gerade stark Threema zu öffnen im Kollegium weil man einen weiteren Kanal bietet, der bespielt werden soll.

Der Aspekt mit den Fachgruppen ist sicherlich nett. Aber viele, die Messenger bevorzugen haben diese eh schon am Start und nutzen diese für Fachgruppen.

Mit welchen Argumenten hole ich sie zu Threema Work? Was geht jetzt besser als mit anderen Messengern?

Was darf man in Threema, was man in anderen Messengern nicht darf?

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Der aktuell wsh am meisten verwendete Messenger ist WhatsApp, und diesen dürfen wir für keinerlei dienstliche Kommunikation verwenden. Wir haben bisher schul.cloud verwendet, damit hatten wir aber häufiger Schwierigkeiten mit der Zuverlässigkeit, vor allem im Bereich der Push Notifications.

Mit anderen Diensten habe ich keine Erfahrung, bei jedem Dienst muss jedoch immer die DSGVO eingehalten werden und überprüft werden, ob der Dienst von uns eingesetzt werden darf. Dies hat sich mit Threema Work insofern erledigt, da das KM den Dienst für uns explizit zu Verfügung stellt.

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Ich gebe dir recht, je mehr Kanäle, umso verwirrender. Daher werde ich das nun insofern eingrenzen, dass es nur noch Email und Threema Work gibt. Zwei Kanäle kann ich gut bedienen.

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Ich bin gerade vom Oberstufenberater über Threema gefragt worden, welche Kollegen nächstes Jahr für Ek Kurse geplant seein. Ich habe ihm mit einer Liste geantwortet Erst danach ist mir aufgefallen, dass ich damit gegen die Nutzungsordnung verstoßen habe (keine Personalangelegenheiten). Ich denke, man müsste diese Regelungen lockern oder soweit präzisieren, dass wir zumindest unser Alltagsgeschäft effektiv erledigen können.

Hallo Frank Diers,

die Dienst-E-Mail ist nur dann verpflichtend, wenn ich als Lehrkraft bereit bin, mein privates Gerät zu nutzen und dies durch die Schulleitung genehmigt wurde ODER wenn mir die Schulleitung ein dienstliches Gerät zur Verfügung stellt ODER wenn mir die Schulleitung in der Schule ein Gerät zur Verfügung stellt, mit dem ich UNGSTÖRT Mails abholen kann. D.h. der normale Lehrer-PC im Lehrerzimmer, wo dauernd irgendjemand hinter mir her läuft, ist nicht geeignet (schon gar nicht, wenn er im pädagogischen Netz ist). Ich benötige dafür kein eigenes Arbeitszimmer in der Schule, wohl aber einen Raum, in dem ich ungestört arbeiten kann (und andere auch).

Hallo Lehrer Specht,
nach Durchlesen der Nutzungsordnung: Ja, man darf Dinge tun, die man per Mail (ohne Verschlüsselung) nicht machen darf:

  • Ich darf mit den Kollegen austauschen: „Fritzle hat die Hausaufgaben wieder nicht gemacht.“ (Also Aussagen über SuS, die nicht unter DSGVO. Art.9 fallen, wozu Daten gehören wie: Gesundheitszustand, religiöse Überzeugung …)
    Das ist in meinen Augen ein Mehrwert.

  • „Fritzle hat die Hausaufgaben wieder nicht gemacht.“ darf ich mit Fritzle und seinen Eltern allerdings nicht austauschen:
    Zitiat Nutzungsordnung: …Kommunikation der Lehrkräfte mit Dritten (etwa
    Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte) keine verhaltens- und / oder leistungsbewertenden Daten über den Messenger verarbeitet werden.
    „Dritte“ sind immer alle anderen, also hier alle Nicht-Lehrkräfte.

  • Was ich auch nicht darf: „Fritzle hat schon wieder Läuse.“ (s.o., Daten aus Art. 9 sind nicht erlaubt) mit meinen Kolleg/innen austauschen.

  • Und: Kolleg/innen dürfen nicht Daten mit Bezug zu Personalangelegenheiten über den Messenger verarbeiten.

Ich hoffe, das richtig interpretiert zu haben.

Na das ist ja fein. Da wird so viel Potential verschenkt. Kommunikation mit SuS läuft also via UntisMessenger weil ich mit Threema nicht darf.

Heikle Angelegenheiten ebenfalls via Untis, da gibt es m.W. keine Einschränkungen wie bei Threema.

Kommunikation mit KuK via Mail, Threema oder WhatsApp (wobei Threema wohl ausscheidet, da nur begrenzte Reichweite).

Bei Untis sind die Klassen/Kurse direkt angelegt weil exportierbar von der SL.

Ich sehe in der aktuellen Form überhaupt keinen Mehrwert durch Threema.

Ich bin mir sicher, dass KuK untereinander kommunizieren, auch über Schule und Schüler. Vermutlich tun sie dies nicht per Mail. Mit Threema haben sie nun einen Messenger mit dem in diesen Bereichen sicher kommuniziert werden kann.
Außerdem bleibt es nicht intern. Auch mit anderen Threema Kontakten kann kommuniziert werden.
Könnte theoretisch WhatsApp ablösen.

Zwecks dem genannten Untis…mein Datenschutzbeauftragter verweigert hier die Nutzung als Kommunikationsmittel.

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Also ich verstehe das schon so, dass ich meinem KuK Noten per Threema-Work schicken darf. Die fallen ja nicht unter DSGVO 9. Oder liege ich da einem Irrtum auf?

Auszug aus Nutzungsordnung:
„Darüber hinaus dürfen in der etwaigen Kommunikation der Lehrkräfte mit Dritten (etwa Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte) keine verhaltens- und / oder leis-tungsbewertenden Daten über den Messenger verarbeitet werden. Dies sind beispiels-weise Noten, Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen, Kompetenzen, Angaben zum Verhalten, Angaben zur Teilnahme am Unterricht und zur Schullaufbahn bzw. Lehrkräf-telaufbahn. Siehe hierzu auch die Hinweise des Kultusministeriums zur Risikoanalyse.“

Genau so verstehe ich das auch.
Über den Untis Messenger darf man - da würde ich mich mal aus dem Fenster lehnen - bestimmt genau das Gleiche, bzw. das Gleiche nicht, wie auch in Threema.
Die Tatsache, dass die Eltern/SuS Threema kaufen müssen, werden das schöne Vorhaben aber bestimmt zum Rohrkrepierer werden lassen - schade.

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Da würde ich widersprechen.
Glaube nicht, dass Untis Messenger vergleichbar oder gleichzusetzen ist.

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Was ist sein Grund dafür?

Keine VwV des Landes.

Brauchen wir eine VwV um ein System nutzen zu können oder dürfen wir ein in unseren Augen DSGVO gerechtes Angebot nutzen, solange uns keine VwV oder eine Aussage des Landesdatenschutzbeauftragten vom Gegenteil überzeugt?
Es wäre mir neu, dass wir für jedes IT-System eine Erlaubnis per VwV brauchen. Ich bin aber auch kein Datenschutzbeauftragter. Webuntis hat einen verschlüsselten Messenger mit Servern in der EU (Österreich). Dürfen wir das wirklich nicht verwenden? Ich bitte um Aufklärung.

Gruß, Michael Huke

Wenn du willst, dass es alle im Kollegium nutzen, dann wohl schon, inkl Beteiligung des ÖPR. Sagen zumindest meine Vorgesetzten.

Ach so du meinst für verpflichtend vs.freiwillig? OK, das glaube ich, das ist aber nicht Datenschutz, oder? Dennoch, es ist schon interessant,ob eine Schule jetzt einen Messenger, z.B. Threema Work verpflichtend einführen darf.Natürlich unter berücksichtigung der Gremien.